Gibt es weitere Vorschriften zur Erfüllung sonstiger Aufbewahrungspflichten (z.B. aus dem Gesundheitswesen)?

Neben den Vorschriften in der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch existieren weitere branchen- oder anwendungsspezifische Aufbewahrungspflichten, die sich aus dem Aktiengesetz, Banken- und Versicherungsgesetz, Beamtenrecht, Produkthaftungsgesetz, Röntgenverordnung usw. ergeben. Hier werden unterschiedliche Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben.

Diese Aufbewahrungspflichten definieren gegenüber den handels- und steuerrechtlichen Regelungen keine zusätzlichen materiellen Anforderungen an die revisionssichere Aufbewahrung von Dokumenten. Dies bedeutet, dass keine weiteren technischen Anforderungen an die Informationstechnologie gestellt werden. Es erweitert sich jedoch der Kreis der aufzubewahrenden Unterlagen und Informationen. Diese sind, wie auch nach Handels- und Steuerrecht, im Einzelfall zu prüfen.

Letztendlich können mit einem Archivsystem somit auch diese Aufbewahrungspflichten (hinsichtlich E-Mails) technisch erfüllt werden.