Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von E-Mails liegt bei der Geschäftsführung eines Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen:
· § 162 AO*: Steuerliche Konsequenzen, wie Strafzahlungen an das Finanzamt
· § 283 StGB**: z.B. eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bei Verletzung der Buchführungspflicht
· § 280ff. BGB*** und § 241 Abs. 2 BGB****: Schadensersatzansprüche
*http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html
**http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283b.html
***http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html
****http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html