Wer trägt die Verantwortung bei der E-Mail-Archivierung und welche Konsequenzen drohen?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von E-Mails liegt bei der Geschäftsführung eines Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen:

·  § 162 AO*: Steuerliche Konsequenzen, wie Strafzahlungen an das Finanzamt

·  § 283 StGB**: z.B. eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bei Verletzung der Buchführungspflicht

·  § 280ff. BGB*** und § 241 Abs. 2 BGB****: Schadensersatzansprüche

*http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__162.html

**http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283b.html

***http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html

****http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html