Nach dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, werden nun vermehrt Unternehmen durch Datenschutzaufsichtsbehörden mittels Fragebogen überprüft (siehe Blog-Beitrag von Mai 2021). Die zur Überprüfung dienenden Fragenkataloge beinhalten Fragen zu Dienstleistern im Bereich E-Mail-Versand, Hosting von Internetseiten, Webtracking, Verwaltung von Bewerberdaten und konzerninternem Austausch von Kunden- und Beschäftigtendaten.
Wir als Hoster der E-Mail Lösung Hosted Exchange möchten daher kurz auf den Fragenkatalog zum Einsatz von Dienstleistern im E-Mail-Versand eingehen.
Sollten Sie Hosted Exchange-Kunde bei uns sein, so versichern wir Ihnen, dass für Zwecke des E-Mail-Hostings keine personenbezogenen Daten in die USA oder andere Staaten außerhalb des EWR übermittelt werden. Dies schließt auch die kurzfristige Kenntnisnahmemöglichkeit z.B. durch Supportdienstleister mit Fernzugriff ein.
Kunden von cojama, die dazu aufgefordert wurden, den Fragebogen der Datenschutzaufsichtsbehörden auszufüllen, können unser Service-Team kontaktieren oder einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne unterstützen wir Sie beim Beantworten des Fragenkatalogs zum E-Mail Versand.
Service-Nummer: +49 661 90 249 222
E-Mail: hosting@cojama.com