Wie die Süddeutsche am 31.07.2014 auf ihrem Online-Nachrichtenportal berichtet, hat ein US Bundesgericht Microsoft verpflichtet, auch dann Daten an Ermittler herauszugeben, wenn diese im Ausland gespeichert sind. Im konkreten Fall ging es um E-Mail Daten nicht Amerikanischer Benutzer, die auf Servern im Irischen Dublin gespeichert sind. Der Konzern hatte zuvor Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss der US-Justizbehörde eingelegt, die mit dem erwähnten Urteil zurückgewiesen wurde. Das Urteil ist für viele US Amerikanische Internetkonzerne von Bedeutung.
Microsoft bedient seine Europäischen Kunden der Cloud-Lösung Office365 im Wesentlichen von den Rechenzentren Amsterdam und Dublin aus. Dabei geht es vor allem um Dienste auf Basis der Microsoft Produkte Exchange, SharePoint und Lync.
Wie Chip.de dazu kommentiert, könne das Urteil für Microsoft und andere US-Unternehmen ernste Konsequenzen haben, da das Vertrauen der Kunden nach der NSA-Affäre ohnehin deutlich zurückgegangen war. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die Verpflichtung zur Kooperation mit US-Behörden viele Kunden auf Alternativen wechseln lasse.
So gibt es beispielsweise gerade in Deutschland zahlreiche mittelständische inhabergeführte Cloud-Anbieter, die ihre Infrastruktur ausschließlich im Inland betreiben und niemandem gegenüber - außer der deutschen Justiz - zur Kooperation verpflichtet sind.
Quellen:
http://www.chip.de/news/Microsoft-US-Behoerden-duerfen-EU-Nutzerdaten-einsehen_71395881.html