Datenschutz bei BYOD und BYOC
Mit dem stets fortschreitenden digitalen Wandel eröffnen sich auch immer neue Möglichkeiten.
Der aktuelle Trend geht laut einer Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young immer mehr in Richtung BYOD (BringYourOwnDevice) und auch BYOC (BringYourOwnCloud) und wird sich in den kommenden Jahren immer stärker etablieren.
Ob Notebook, Smartphone oder Tablet: Mit den stetig neu und weiterentwickelten Innovationen der IT Branche stellt sich auch für Unternehmen immer mehr das Thema BYOD in den Mittelpunkt.
Viele Mitarbeiter wünschen, mit ihren eigenen Endgeräten arbeiten zu können und auch temporäre Mitarbeiter oder Präsentatoren bringen oft ihre eigenen Geräte mit.
Diese müssen meist zumindest temporär ins Firmen Netzwerk aufgenommen werden, um alle relevanten Funktionen bereitstellen zu können.
Dies schafft jedoch natürlich auch Sicherheitslücken und stellt den Datenschutz vor große Herausforderungen.
BYOD hat sich etabliert
Dieses Prinzip wird schon seit einigen Jahren vor allem in Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten und anderen Institutionen mit ständig wechselnden Nutzern betrieben, um hohe Anschaffungskosten zu sparen.
Dabei gilt es, die privaten mobilen Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones möglichst einfach und sicher in die Netzwerke zu integrieren.
Laut der Studie „Privacy Trends 2014: Privacy protection in the age of technology“ von Ernst & Young wird schon im Jahr 2018 auch ein Großteil der Erwerbstätigen ihre privaten mobilen Endgeräte zu Arbeitszwecken nutzen.
Wenn die Angestellten ihr Arbeitswerkzeug selbst bereitstellen, spart dies natürlich Anschaffungskosten für den Arbeitgeber.
Außerdem können sie so, wenn nötig, auch jederzeit von unterwegs oder im Homeoffice aus arbeiten. Dieses sogenannte Bring Your Own Device – Prinzip stellt Unternehmen allerdings beim Thema Datenschutz auch vor Herausforderungen. So darf bei der Kontrolle der eingesetzten Endgeräte die Privatsphäre der Nutzer nicht verletzt werden.
Lösungen hierfür können z.B. ein extra dafür eingerichtetes Gast-Netzwerk oder ein strikt in privat und beruflich aufgeteiltes Mobilgerät mit getrennten Arbeitsoberflächen sein. In jedem Fall sollte s der Arbeitgeber klare Richtlinien zur Thematik erstellen, um seinen Mitarbeitern die gewünschten Möglichkeiten zu bieten und trotzdem rechtlich abgesichert zu sein.
Auch das Thema BYOC wird Unternehmen langfristig beschäftigen
Mit Bring Your Own Cloud (BYOC) ist es möglich, dass Mitarbeiter in persönlich erstellten Clouds Dateien an ihre Kollegen freigeben, um gemeinsam an Projekten arbeiten zu können.
Auch hier kann es schnell zu Problemen mit dem Datenschutz kommen, da bisher nur ein Viertel der Unternehmen gegen die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Risiken gewappnet sind.
Doch durch diese Arbeitsformen ergeben sich auch tolle Möglichkeiten.
Anstatt Bring-Your-Own-Cloud-Konzepte grundsätzlich zu verbieten, sollten Richtlinien für einen sicheren Umgang mit BYOC entwickelt werden.