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Safe-Harbor-Abkommen gekippt Grafik

„Privacy Shield“ vom EuGH gekippt – Was nun?

Der Europäische Gerichtshof erklärte den „Privacy Shield“ zwischen EU und USA für ungültig und löste damit eine heftige Datenschutz-Debatte aus.

Als Grund für die Ungültigkeit nannte der EuGH, dass der Datenschutz nicht gewährleitstet sei, da US-Geheimdienste problemlos Daten von EU-Bürgern einsehen könnten.

„Große Teile des Datenverkehrs über den Atlantik stehen also grundlegend in Frage“

Dürfen Daten zwischen amerikanischen und europäischen Unternehmen noch ausgetauscht werden?

Bisher wurde die Vereinbarung des „Privacy Shields“ von namhaften Unternehmen wie Microsoft, Dropbox und Amazon genutzt, deren Dienstleistungen aus dem herkömmlichen Büro-Alltag kaum wegzudenken sind.

„Microsoft, Facebook, Dropbox und Amazon Web Services verweisen auf Anfrage darauf, dass ihre Dienste von Europäern weiter genutzt werden können. Sie würden nun einfach noch öfter sogenannte Standardvertragsklauseln nutzen.“

Doch auch hier erwähnte der EuGH Bedenken, was den Datenschutz in Bezug auf amerikanische Geheimdienste betrifft. Viele Unternehmen in Europa müssen nun ihre Verträge mit Geschäftspartnern, die Daten in den USA verarbeiten, prüfen. Sollten Verträge den „Privacy Shield“ beinhalten, müssen diese neu aufgesetzt werden. Der Zeitaufwand ist in diesem Fall enorm.

Wie können Unternehmen die momentan unklare Datenschutz-Debatte bewältigen?

Will man der Fragestellung gänzlich aus dem Weg gehen, ob die Datenverarbeitung bei einem Dienstleister nach dem EuGH-Beschluss noch zulässig ist, so greift man am besten auf einen Partner zurück, der seine Systeme ausschließlich auf dem Gebiet der EU betreibt und nicht mit einer Muttergesellschaft in den USA verbunden ist. Denn auch bei Hostern mit Verbindung in die USA, die sich nicht auf den (jetzt gekippten) „Privacy Shield“ berufen und stattdessen Kundendaten auf der Grundlage eigener Bedingungen verarbeiten, laufen Kunden Gefahr, dass keine zulässige Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO vorliegt.

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Quelle: https://www.sueddeutsche.de/digital/privacy-shield-eugh-urteil-amazon-microsoft-1.4976977