Kein Office 365 an Schulung

Kein Office 365 für Schulen

Hessens Datenschutzbeauftragter Micheal Ronellenfitsch erklärt die Verwendung von Office 365 an Schulen für unzulässig. Wie Schulen dennoch Microsoft Lösungen sicher und DSGVO-konform nutzen können, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Datenschutzbeauftragter Ronellenfitsch betont, dass öffentliche Organisationen wie Schulen „eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten“ haben. Bei Office 365 sieht er die Sicherheit der Privatsphäre der Nutzer klar gefährdet, da personenbezogene Daten von Schülern und Lehrern in der Microsoft Cloud erfasst würden. Obwohl Microsoft auch Rechenzentren in Europa betreibt, kann nach Ronellenfitsch ein Datenzugriff seitens amerikanischer Behörden nicht ausgeschlossen werden.

Ebenfalls unzulässig sei die Nutzung von vergleichbaren Diensten von Google und Apple, da der Datenschutz der Dienste weder transparent noch nachvollziehbar sei. Auch die Nutzung von Office 365 über die, von Microsoft und der Deutschen Telekom gemeinsam betriebenen, „Microsoft Cloud Deutschland“ sei nun nicht mehr möglich, da dieser Dienst eingestellt wurde (Hinweis auf älteren Newsbeitrag von cojama).

Doch wie können Schulen nun weiterhin sicher und unter Einhaltung der DSGVO Office- und Mail-Lösungen von Microsoft nutzen?

Da der Eigenbetrieb von Diensten wie MS Exchange oder SharePoint für eine Schule oder andere staatliche Bildungseinrichtung aus wirtschaftlichen und Organisatorischen Gründen so gut wie nie in Frage kommt, sollte die Beauftragung inländischer Hoster der bevorzugte Weg sein. Einige bieten für Ihre Hosted Exchange Dienste bereits Sonderkonditionen für öffentliche Bildungseinrichtungen an, wie z. B. der Betreiber dieses Blogs.

Für Fragen oder ein Beratungsgespräch erreichen Sie das cojama Service-Team per E-Mail (hosting@cojama.com) oder telefonisch unter 0661/ 90 249 222.

Quelle: www.heise.de

 

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